Veranstalter der Kräuterwanderung ist:
Sabine Müller
Die Anmeldung zur Kräuterwanderung erfolgt über E-Mail/Webseite/Onlineformular.
Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt durch eine Bestätigung seitens des Veranstalters zustande (z. B. per E-Mail).
Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Die genauen Preise sind in der jeweiligen Ausschreibung angegeben.
Im Preis enthalten sind:
Teilnahme an der geführten Kräuterwanderung
Informationen zu Wildkräutern, ihrer Verwendung und Erkennungsmerkmalen
[ggf. kleine Verkostung, Skript, Rezepte etc.]
Änderungen im Ablauf aus organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen bleiben vorbehalten.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Verletzungen, allergische Reaktionen oder andere Schäden, die während oder nach der Veranstaltung auftreten.
Teilnehmer sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder Allergien vorab mitzuteilen, sowie auf geeignetes Schuhwerk, Witterungsschutz und persönliche Eignung zu achten.
Ein Rücktritt ist bis spätestens 4 Wochen (Kräuterwanderung) bzw.8 Wochen (Ausbildungsjahr) vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich und muss schriftlich per E-Mail
erfolgen.
Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Eine Ersatzperson kann nach Rücksprache benannt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen (z. B. Krankheit, Unwetter, zu geringe Teilnehmerzahl).
In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet, oder ein Ersatztermin vorgeschlagen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten und die Natur mit Respekt zu behandeln. Das Pflücken von Pflanzen erfolgt ausschließlich nach Anleitung.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Veranstaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Während der Veranstaltung können Fotos oder Videos gemacht werden. Diese dürfen vom Veranstalter zu Dokumentations-und Werbezwecken verwendet werden, sofern die Teilnehmenden dem nicht
ausdrücklich widersprechen.